iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Gesundheitsschutz

Vogel-Strauss-Justiz?

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Kommentierung Urteil des Bundesgerichts 4A_293/2019 vom 22. Oktober 2019

Ein Unternehmen foutierte sich jahrelang um die Gesundheit seiner Mitarbeitenden. Die Kündigung des in der Folge erkrankten Arbeitnehmers ist aber nur dann missbräuchlich, wenn er den Beweis erbringt, dass seine Arbeitgeberin wusste, dass die Krankheit durch ihre Fürsorgepflichtverletzung hervorgerufen wurde. Wie kommt es zu einem solch eigenartigen Entscheid?
Sabine Steiger-Sackmann
iusNet AR-SVR 13.12.2019

Umfassende Aufzeichnung der Arbeitszeit

Rechtsprechung
Internationales Arbeitsrecht

C‑55/18, ECLI:EU:C:2019:87

Der EuGH verlangt vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz, dass Unternehmen in der EU die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmenden genau erfassen. Dies gilt unabhängig von der Tätigkeit gleichermassen für Büroangestellte, Aussendienstmitarbeiter und für Personen, die im Home-Office tätig sind. Die Vorgaben ähneln denjenigen des schweizerischen ArG.
iusNet AR-SVR 16.05.2019

Stresshaftung im öffentlichen Personalrecht (A_4147/2016)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Fürsorgepflicht und krankmachende Arbeitsbedingungen im öffentlichen Personalrecht. Bei der Frage, ob das Unterlassen von erforderlichen Schutzmassnahmen aufgrund (des hier analog geltenden) Art. 328 OR widerrechtlich erfolgt sei, räumte des Gericht den Arbeitgebenden einen «nicht unerheblichen Beurteilungs- und Ermessensspielraum» ein. Eigenverantwortung der Angestellten.
iusNet AR-SVR 13.09.2017

Haftung für krankmachende Arbeitsbedingungen

Kommentierung
Öffentliches Personalrecht
Es gibt wenig Urteile zur Haftung für krankmachende Arbeitsbedingungen. Umso bedeutsamer sind aus Sicht der psychischen Gesundheitsprävention einige Erwägungen in diesem Urteil. Der Entscheid irritiert jedoch, weil der Eindruck entsteht, Haftung spiele effektiv erst bei der Verletzung einer erhöhten Fürsorgepflicht eine Rolle. Eine kritische Würdigung des Entscheids ist daher angezeigt.
Sabine Steiger-Sackmann
iusNet AR-SVR 13.09.2017

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