Erneut präzisiert das Bundesgericht seine Rechtsprechung zur Abgeltung des Ferienanteils im laufenden Lohn. Entgegen der bisherigen Rechtsprechung sei dies bei einer Vollzeitbeschäftigung nicht zulässig. Rechtsanwalt Andreas Becker ordnet das jüngste Urteil des Bundesgerichts in die bisherige Rechtsprechung ein und ruft die strengen Voraussetzungen des Bundesgerichts zur Ferienabgeltung in Erinnerung. Lösungsvorschläge aus der Praxis sollen Arbeitgebenden dienen ein potentielles Doppelzahlungsrisiko, welches auch vorhanden ist, wenn die Ferien effektiv bezogen wurden, zu vermeiden.