iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Erwerbstätigkeit

Wie wirkt sich eine berufsbegleitende Ausbildung auf die Waisenrente aus?

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge
Die quantitative Grenze aus dem AHV-Recht kann nicht eins zu eins auf die berufliche Vorsorge übertragen werden, weil die Waisenrente aus der beruflichen Vorsorge die Situation des Kindes über die reine Deckung des Lebensbedarfs hinaus verbessern soll.
iusNet AR-SVR 29.08.2022

Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht | Le point sur le droit des assurances sociales

Fachbeitrag
Wie in anderen Rechtsgebieten schreitet auch im Sozialversicherungsrecht die Rechtsetzung stetig voran. Dabei zeigen die parlamentarischen Beratungen in wohl vermehrtem Masse, dass Kompromisse weniger gefunden werden als zuvor und dass damit die weitere Entwicklung im Sozialversicherungsrecht eher verlangsamt wird. Im Folgenden wird auf einige zentrale Projekte hingewiesen.
SJZ-RSJ 23/2021 | S. 1120

Schrittweise Lockerung der Corona-bedingten Einreise- und Zulassungsbeschränkungen für Erwerbstätige

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Internationales Arbeitsrecht

Medienmitteilung des Bundesrats vom 8. Mai 2020 / Rundschreiben des SEM per 11. Mai 2020

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Mai Anpassungen der Covid-19 Verordnung 2 zur Lockerung der Einreise- und Zulassungsbeschränkungen für Erwerbstätige beschlossen. Diese werden parallel zu den wirtschaftlichen Lockerungen am 11. Mai 2020 in Kraft treten. Das Staatssekretariat für Migration, SEM hat zudem ein revidiertes Rundschreiben mit weiteren Präzisierungen verschickt.
iusNet AR-SVR 11.05.2020

Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung wird in Kraft treten

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Privates Individualarbeitsrecht
Das neue Gesetz sieht eine Lohnfortzahlung für die Betreuung von Familienmitgliedern sowie Lebenspartnerinnen und -partnern mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen während einer kurzzeitigen Abwesenheit von maximal drei Tagen pro Ereignis vor. Ebenfalls wird der Betreuungsurlaub für schwer kranke oder verunfallte Kinder ausgebaut.
iusNet AR-SVR 24.04.2020

Angehörigenpflege – Quo vadis?

Kommentierung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Dr. iur. Martina Filippo nimmt das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege zum Anlass, um die damit einhergehenden Änderungen in der Angehörigenpflege aufzuzeigen und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen sowie der sozialversicherungsrechtlichen Eigenheiten der Schweiz auf zahlreiche weiterhin ungeklärte Fragen hinzuweisen.
Martina Filippo
iusNet AR-SVR 13.03.2020

Sozialversicherungsrechtliche Qualifikation von Arbeit während Haft

Rechtsprechung
Arbeitslosenversicherung

8C_405/2018 (zur Publikation vorgesehen)

In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass der Lohn für Arbeitstätigkeit während eines Strafvollzugs nicht als Einkommen aus einer unselbständigen Tätigkeit gilt und er deshalb für die Berechnung der Arbeitslosenentschädigung nicht mitberücksichtigt wird.
iusNet AR-SVR 19.02.2019

Spezifische Fragen der Anspruchskonkurrenz gemäss Art. 7 FamZG bezüglich Familienzulagen bei paritätischer alternierender Obhutsregelung im binationalen Verhältnis

Rechtsprechung
Familienzulagen
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, welchem Elternteil die Zulagen zustehen für ein Kind, das sich wochenweise abwechselnd bei seinem Vater in Frankreich und bei seiner Mutter in Basel aufhält, während der Vater in Basel und die Mutter im Kanton Zug arbeitet.
iusNet AR-SVR 23.09.2018

Landwirtschaftsbetrieb als Hobby oder als Erwerbstätigkeit? (9C_255/2017)

Rechtsprechung
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Abgrenzung zwischen selbständiger Erwerbstätigkeit und Liebhaberei bei einer landwirtschaftlichen Tätigkeit: Erwerbsabsicht setzt voraus, dass die Rahmenbedingungen tatsächlicher und rechtlicher Natur bei einer Bewirtschaftung des Landwirtschaftsbetriebs nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen eine Gewinnerzielung zulassen. Daran fehlt es, wenn die Tätigkeit objektiv betrachtet keine geeignete Grundlage für die Erzielung von Einkommen darstellt.
iusNet AR-SVR 06.10.2017