Die quantitative Grenze aus dem AHV-Recht kann nicht eins zu eins auf die berufliche Vorsorge übertragen werden, weil die Waisenrente aus der beruflichen Vorsorge die Situation des Kindes über die reine Deckung des Lebensbedarfs hinaus verbessern soll.
Weil die Ausübung eines Parlamentsmandats Arbeit ist, endete der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung vorzeitig, nachdem die Arbeit wieder aufgenommen worden war.
Berichtszeitraum September 2020 bis September 2021
Wie in anderen Rechtsgebieten schreitet auch im Sozialversicherungsrecht die Rechtsetzung stetig voran. Dabei zeigen die parlamentarischen Beratungen in wohl vermehrtem Masse, dass Kompromisse weniger gefunden werden als zuvor und dass damit die weitere Entwicklung im Sozialversicherungsrecht eher verlangsamt wird. Im Folgenden wird auf einige zentrale Projekte hingewiesen.
Medienmitteilung des Bundesrats vom 8. Mai 2020 / Rundschreiben des SEM per 11. Mai 2020
Am 8. Mai 2020 hat der Bundesrat Verordnungsanpassungen zur Lockerung der Einreise- und Zulassungsbeschränkungen für Erwerbstätige verabschiedet. Diese werden auf den 11. Mai 2020 in Kraft treten.
Der Bezug von bezahltem Kurzurlaub für die Betreuung von Familienmitgliedern oder der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners wird ab Inkrafttreten der Gesetzesänderungen möglich sein
Dr. iur. Martina Filippo nimmt das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege zum Anlass, um die damit einhergehenden Änderungen in der Angehörigenpflege aufzuzeigen und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen sowie der sozialversicherungsrechtlichen Eigenheiten der Schweiz auf zahlreiche weiterhin ungeklärte Fragen hinzuweisen.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob die Arbeitstätigkeit während eines Strafvollzugs für die Berechnung von Arbeitslosenentschädigungen mitberücksichtigt werden muss.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, welchem Elternteil die Zulagen zustehen für ein Kind, das sich wochenweise abwechselnd bei seinem Vater in Frankreich und bei seiner Mutter in Basel aufhält, während der Vater in Basel und die Mutter im Kanton Zug arbeitet.