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Ausübung eines Parlamentsmandats ist Arbeit

Ausübung eines Parlamentsmandats ist Arbeit

Rechtsprechung
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung

Ausübung eines Parlamentsmandats ist Arbeit

Die Parlamentsdienste der Bundesversammlung teilten der Ausgleichskasse am 11. April 2019 im Rahmen einer telefonischen Anfrage mit, dass A. im Februar 2019 an einer Parlamentssitzung und ab dem 4. März 2019 (Start der Session) fast täglich an weiteren Sitzungen teilgenommen habe. Daraufhin verneinte die Ausgleichskasse einen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung ab 4. März 2019 und forderte die für die Zeit vom 4. bis 30. März 2019 ausgerichteten Taggelder zunächst formlos und anschliessend auf Verlangen der A. hin mit Verfügung zurück (Sachverhalt).

Es stand also fest, dass A. ab dem 4. März 2019 an Sitzungen teilgenommen, dafür eine volle Entschädigung bezogen und mithin ihre Erwerbstätigkeit ab diesem Zeitpunkt wieder aufgenommen hatte. Obwohl bei einem Parlamentsmandat die Ausübung der politischen Rechte und Pflichten im Vorderdergrund steht, beinhalte diese Tätigkeit eine umfassende Arbeitsleistung, die entschädigt wird. Auch wenn Fritz Fleiner und Zaccaria Giacometti 1949 davon ausgegangen seien, dass das Entgelt an die Mitglieder der Bundesversammlung nicht als Besoldung, sondern nur als Aufwandentschädigung erscheine, könne dieser Auffassung nicht mehr gefolgt...

iusNet AR-SVR 05.05.2022

 

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