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Coronavirus

Bundesrat beschliesst 2. Etappe der Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung des COVID-19 Virus

Gesetzgebung
Arbeitsschutzrecht

Medienkonferenz vom 29. April 2020, Änderung COVID-19-Verordnung 2

Der Bunderat beschliesst im Rahmen der 2. Etappe zur Lockerung der Massnahmen gegen das COVID-19 Virus verschiedene Erleichterungen. Ab dem 11. Mai 2020 können Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen. Die COVID-19-Verordnung 2 wurde entsprechend angepasst. Es gelten zahlreiche Auflagen, um die Abstands- und Hygieneregeln weiter einhalten zu können. Über die dritte Etappe entscheidet der Bundesrat am 27. Mai 2020.
iusNet AR-SVR 30.04.2020

Bundesrat beschliesst Übergangsregelung für Anspruch auf Erwerbsersatz

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Der Bundesrat hat am 22. April 2020 eine Übergangsregelung für den Anspruch auf Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende beschlossen. Es erfolgt eine Ergänzung von Art. 3 COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall um den Abs. 3. Selbständigerwerbende, die zwar am 27. April, bzw. 11. Mai ihre Tätigkeit wieder aufnehmen dürfen, bis zum 16. Mail 2020.
iusNet AR-SVR 23.04.2020

Bundesrat beschliesst Ausweitung des Corona-Erwerbsersatz-Anspruchs auf Härtefälle

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Pressekonferenz vom 16. April 2020; COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall

In seiner Pressekonferenz vom 16. April 2020 gab der Bundesrat auch die Ausweitung des Corona-Erwerbsersatz-Anspruchs auf Härtefälle, wie Selbständigerwerbende, die nur indirekt von den Corona-Massnahmen betroffen sind und grundsätzlich arbeiten dürften bekannt. Zudem dehnt er den Aspruch auf Erwerbsersatz von Arbeitnehmenden mit Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, deren Betreuungs- und Bildungsinstitutionen geschlossen sind, auf deren 20. Altersjahr aus. Er erlässt die COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall.
iusNet AR-SVR 17.04.2020

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