In diesem Leitentscheid äussert sich das Bundesgericht zu einigen Grundfragen der Krankentaggeldversicherung: sozialer Untersuchungsgrundsatz, Schaden- oder Summenversicherung und Nachweis des Erwerbsausfalls.
Ist ein Arbeitnehmer am Ende seiner Anstellung aufgrund seiner gesundheitlichen Beschwerden von seiner Tätigkeit befreit, kann er trotzdem ferienfähig sein.
Das Bundesamt für Statistik hat das Vorliegen von Leistungs- und Verhaltensmängeln einer Fachmitarbeiterin ausreichend dokumentiert. Deshalb war die ordentliche Kündigung gemäss Art. 10 Abs. 3 lit. b BPG rechtmässig.
Der Erlass einer Verfügung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Zweijahresfrist bei Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall ohne Aussicht auf Besserung ist zulässig. Die Wirkung darf erst nach Ablauf der Zweijahresfrist eintreten.
Werden Taggelder einer Krankentaggeldversicherung nach VVG auch dann von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen, wenn der Krankentaggeldversicherer seine Leistungspflicht bestreitet und daher vorerst keine Leistungen erbringt?
Das Bundesgericht befasste sich mit der Auslegung einer Klausel, wonach der Taggeldanspruch voraussetzt, dass "der Versicherte nach ärztlicher Feststellung arbeitsunfähig" sei.
Im öffentlichen Personalrecht ist eine Kündigung zulässig, sofern die dazu führenden Gründe nach Treu und Glauben eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses ausschliessen, und zwar auch bei fehlendem Verschulden des Angestellten.