Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit (8C_204/2017)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit (8C_204/2017)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit (8C_204/2017)
Art. 59 des Personalgesetzes des Kantons Wallis erlaubt die Auflösung eines unbefristeten Dienstverhältnisses bei langandauernder Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Lohnfortzahlung (loi cantonale du 19 novembre 2010 sur le personnel de l'Etat du Valais (LcPers; RS/VS 172.2). Diese Bestimmung wird in Art. 12 Abs. 2 der Verordnung zum Polizeipersonal konkretisiert (ordonnance du 20 décembre 1995 concernant le traitement des membres du corps de la police cantonale (RS/VS 550.110)). Ab einer Arbeitsunfähigkeit eines Polizeiangehörigen wegen Krankheit von einem Jahr und drei Monaten oder dreizehneinhalb Monaten wird keine Krankentaggeldentschädigung geleistet (E. 1.1 und E. 1.2).
Die beschwerdeführende Polizistin war ab 2013 mehrfach wegen Rückenproblemen und ab Oktober 2014 wegen einer endokrinologischen Krankheit vollständig arbeitsunfähig gewesen. Der Vorgesetzte der Beschwerdeführerin machte sie im September 2015 darauf aufmerksam, dass bei weiterbestehender vollständiger Arbeitsunfähigkeit ihr Recht auf Anstellung am 25. November ablaufe. Am 4. November 2015 wurde der Arbeitnehmerin ein Plan unterbreitet, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsah. Er sah die...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.