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Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Ausnahme für Arbeitnehmende von neu gegründeten Betrieben)

Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Ausnahme für Arbeitnehmende von neu gegründeten Betrieben)

Gesetzgebung
Arbeitsschutzrecht

Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Ausnahme für Arbeitnehmende von neu gegründeten Betrieben)

Am 24. Oktober 2022 verabschiedete die  Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates einen Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (ArG). Mit diesem Vorentwurf wird die parlamentarische Initiative Dobler (Nr. 16.442: "Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein") umgesetzt. 

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht vor, dass neu gegründete Unternehmen bessere Bedingungen erhalten, um sich im Markt zu etablieren. Mitarbeitende welche Mitarbeiterbeteiligungen besitzen, sollen mehr Flexibilität bei ihrer Arbeitszeitgestaltung erhalten und aus diesem Grund aus dem Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen werden. Bestimmungen über den Gesundheitsschutz sollen weiterhin für diese Arbeitnehmenden gelten. 

In der Kommission bildeten sich folgende drei Minderheiten:

  • Minderheit 1: Lehnt die vorgesehenen
  • ...
iusNet AR - SVR 17.11.2022

 

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