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Allgemeinverbindlicherklärung (AVE)

Anwendbarkeit Landesmantelvertrag

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Im vorliegenden Fall war u.a. umstritten, ob das zwischen den Parteien gekündigte Arbeitsverhältnis dem Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (AVE LMV) unterstellt war und der Beschwerdegegner deshalb gestützt darauf einen Anspruch auf Überstundenentschädigung hatte.
iusNet AR-SVR 26.03.2024

Kleine Reinigungsunternehmen haben weiterhin Mindestlöhne

Gesetzgebung
Kollektives Arbeitsrecht

Medienmitteilung vom 9. Dezember 2021

Am 9. Dezember 2021 beschloss der Bundesrat die Verlängerung der erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Gesamtarbeitsvertrags für die Reinigungsbranche der Deutschschweiz. Die erleichterte AVE wird per 1. Januar 2022 in Kraft treten und gilt bis Ende 2025.