Das Verhalten einer Staatsanwältin wurde dahingehend bewertet, dass es das Betriebsklima gestört und zu einem Vertrauensverlust geführt hat. Dass sie deshalb nicht zur Wiederwahl ernannt wurde, war daher rechtens.
Das Bundesgericht musste beurteilen, ob das kantonale Personalrecht im Hinblick auf die Kündigung ohne sachliche Gründe willkürfrei angewendet worden war.
Endet ein Arbeitsverhältnisses bei Invalidenrente oder 16-monatiger Arbeitsunfähigkeit gemäss § 34 des Personalgesetzes von Basel-Stadt ohne Kündigung?
Auch nach 15 Jahren Anstellung können abschätzige Bemerkungen über einen Vorgesetzten in einem auf Onlineportalen geposteten Film ein genügender Anlass für eine fristlose Kündigung sein.