In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob die Vergleichseinkommen zu parallelisieren seien, wenn das Valideneinkommen die Mindestvorgaben gemäss entsprechendem GAV übersteige, auch wenn es unter dem betreffenden statistischen Durchschnittslohn liege.