Besprechung der Urteile des Sozialversicherungsgerichts Zürich AB.2020.00038-45 sowie UV.2020.00006, UV.2020.00015, UV.2020.00022 und UV.2020.00118, alle vom 20. Dezember 2021
Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hat in mehreren Urteilen vom 20. Dezember 2021 Einspracheentscheide der Suva und der AHV-Ausgleichskasse bestätigt, indem es die Tätigkeit von Uber-Fahrerinnen und -Fahrern ebenfalls als unselbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert hat.
Berichtszeitraum September 2020 bis September 2021
Wie in anderen Rechtsgebieten schreitet auch im Sozialversicherungsrecht die Rechtsetzung stetig voran. Dabei zeigen die parlamentarischen Beratungen in wohl vermehrtem Masse, dass Kompromisse weniger gefunden werden als zuvor und dass damit die weitere Entwicklung im Sozialversicherungsrecht eher verlangsamt wird. Im Folgenden wird auf einige zentrale Projekte hingewiesen.
Das Bundesgericht äussert sich zum AHV-Beitragsstatut von Agenten (Reisevertretern, Handelsreisenden usw.) und Angehörigen in ähnlichen Berufen. Solche Personen gelten grundsätzlich als unselbständigerwerbend, wobei das Bundesgericht auf Ausnahmekonstellationen eingeht.