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abstrakte Normenkontrolle

Bundesgericht korrigiert im Kanton Luzern Einkommensgrenze für die Verbilligung der Krankenkassenprämien

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Das Bundesgericht stellt in diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle fest, dass die luzernische Einkommensgrenze für die Ausrichtung von Prämienverbilligungen nach KVG für das Jahr 2017 zu tief angesetzt war und damit nicht rechtmässig ist.
iusNet AR-SVR 04.02.2019