Dr. iur. Martina Filippo nimmt das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege zum Anlass, um die damit einhergehenden Änderungen in der Angehörigenpflege aufzuzeigen und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen sowie der sozialversicherungsrechtlichen Eigenheiten der Schweiz auf zahlreiche weiterhin ungeklärte Fragen hinzuweisen.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Entscheid stellte das Bundesgericht fest, dass Art. 39a lit. c IVV gesetzes- und verfassungsmässig ist. Nach dieser Bestimmung haben Minderjährige Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn ihnen ein Intensivpflegezuschlag für einen Pflege- und Überwachungsbedarf nach Art. 42ter Abs. 3 IVG von mindestens 6 Stunden pro Tag ausgerichtet wird.
Das Bundesgericht äusserte sich im vorliegenden Urteil zu spezifischen Fragen der Sachverhaltsabklärung bei Versicherten mit frühkindlichem Autismus und wies insbesondere daraufhin, dass unter gegebenen Umständen eine Fachperson in Autismus in die Abklärung der Hilfsbedürftigkeit einbezogen werden muss.