Welche LSE-Tabelle?
Welche LSE-Tabelle?
Welche LSE-Tabelle?
In dem zur Publikation vorgesehenen Urteil musste das Bundesgericht entscheiden, auf welche LSE-Tabelle (LSE 2020 oder LSE 2018) bei der Berechnung des Invaliditätsgrades der Beschwerdeführerin abzustellen ist. Da aufgrund von Zweifeln an der Richtigkeit des ersten Gutachtens von der Vorinstanz ein zweites Gutachten in Auftrag gegeben wurde, musste der Rentenanspruch im Zeitpunkt der Anspruchsänderung umfassend ("allseitig") geprüft werden (E. 4.3 und E. 5.2).
Dabei sind die im Zeitpunkt des Entscheids über den abgestuften Rentenanspruch (bezogen auf den Rentenbeginn) aktuellsten publizierten LSE-Tabellen heranzuziehen (E. 5.2). Dass die abgestufte Rente vorliegend nach Einholung des neuen Gutachtens im Beschwerdeverfahren direkt durch das Gericht und nicht – wie üblicherweise – im Verwaltungsverfahren durch Verfügung zugesprochen worden ist, kann im Zusammenhang mit der einschlägigen statistischen Grundlage nicht massgeblich sein. Vielmehr ist die vorliegende Situation diesbezüglich gleich zu behandeln, wie wenn das kantonale Gericht nicht selber entscheidet, sondern die Sache zur weiteren Abklärung an die Verwaltung zurückweist. Gibt diese im Zuge des...
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