Der Beschwerdegegner, ein Grenzwächter, erlitt aufgrund eines Unfalls Verletzungen, welche dazu führten, dass er nur noch in einer angepassten Tätigkeit arbeitsfähig war. Der Einkommensvergleich ergab, dass er keinen Anspruch auf eine Invalidenrente der Unfallversicherung hatte.
Berichtszeitraum September 2020 bis September 2021
Wie in anderen Rechtsgebieten schreitet auch im Sozialversicherungsrecht die Rechtsetzung stetig voran. Dabei zeigen die parlamentarischen Beratungen in wohl vermehrtem Masse, dass Kompromisse weniger gefunden werden als zuvor und dass damit die weitere Entwicklung im Sozialversicherungsrecht eher verlangsamt wird. Im Folgenden wird auf einige zentrale Projekte hingewiesen.
In diesem Entscheid äusserte sich das Bundesgericht zu einem Fall mit "negativer Invalidität", d.h. einem Fall, wo das Invalideneinkommen höher war als das Valideneinkommen: