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Invalideneinkommen: Tabellenlohn oder effektiver Lohn? (9C_140/2017)

Invalideneinkommen: Tabellenlohn oder effektiver Lohn? (9C_140/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung

Invalideneinkommen: Tabellenlohn oder effektiver Lohn? (9C_140/2017)

In diesem in 3er Besetzung gefällten Entscheid fasst das Bundesgericht seine Rechtsprechung zum Abstellen auf Tabellenlöhne zur Bemessung des Invalideneinkommens zusammen:

Übt die versicherte Person nach Eintritt der Invalidität eine Erwerbstätigkeit aus, bei der - kumulativ -

  • besonders stabile Arbeitsverhältnisse gegeben sind,
  • anzunehmen ist, dass die versicherte Person die ihr verbleibende Arbeitsfähigkeit in zumutbarer Weise voll ausschöpft, und
  • erscheint zudem das Einkommen aus der Arbeitsleistung als angemessen und nicht als Soziallohn,

gilt grundsätzlich der tatsächlich erzielte Verdienst als Invalidenlohn (BGer-Urteil 8C_749/2013 vom 6. März 2014 E.  4.1).

Schöpft die versicherte Person die ihr zumutbare Erwerbstätigkeit – z.B. aus betrieblichen Gründen – nicht voll aus, ist insgesamt auf die LSE-Tabellenlöhne oder die DAP-Zahlen abzustellen (E. 5.4.2). Eine Ausnahme liegt vor, wenn die versicherte Person eine überdurchschnittlich bezahlte Arbeitsstelle innehat. In einer solchen Konstellation ist es gerechtfertigt, dass die versicherte Person die...

iusNet AR-SVR 11.09.2017

 

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