Auswirkungen einer depressiven Störung auf die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit
Auswirkungen einer depressiven Störung auf die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit
Auswirkungen einer depressiven Störung auf die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit
Ein 1963 geborener Journalist meldete sich bei der IV-Stelle wegen Depressionen zum Leistungsbezug an. Die daraufhin durchgeführten beruflichen Massnahmen waren erfolglos. Die IV-Stelle holte ein externes monodisziplinäres Gutachten ein. Danach litt der Versicherte an einer rezidivierenden depressiven Störung. Gemäss Gutachten war er im angestammten Beruf als Journalist bis auf Weiteres zu 50 % arbeitsunfähig. Für Tätigkeiten ohne grosse Entscheidungskompetenz mit konstanten Arbeitsabläufen, möglichst eigenem Aufgabenbereich und konstanten Arbeitszeiten ohne Nachtarbeit, Zeitdruck und konfliktträchtiger sozialer Interaktion erachteten die Gutachter die versicherte Person als voll arbeitsfähig. Die Vorinstanz erachtete das Gutachten grundsätzlich als umfassend, einleuchtend und begründet und damit voll beweiswertig, stellte aber im Gegensatz zur gutachterlichen Arbeitsfähigkeitsschätzung fest, dass der Versicherte über zahlreiche mobilisierbare Ressourcen verfüge. Tagesablauf und sozialer Kontext mit einem Freundeskreis bestehend aus drei Kollegen, regelmässigem Kontakt zu seinen Kindern und seiner Freundin, sprächen gegen eine erhebliche funktionelle Einschränkung durch die...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.