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Kurzarbeitsentschädigung und Klumpenrisiko (8C_549/2017)

Kurzarbeitsentschädigung und Klumpenrisiko (8C_549/2017)

Rechtsprechung
Arbeitslosenversicherung

Kurzarbeitsentschädigung und Klumpenrisiko (8C_549/2017)

Diesem in 3-er Besetzung ergangenen Entscheid lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Unternehmen im Bereich der Energietechnik reichte eine Voranmeldung für Kurzarbeit ein und begründete dies mit einem tiefen Bestellungseingang der (bisherigen) Hauptkundin, die einen Umsatzanteil von 40,5 % ausmachte.

Das Bundesgericht schloss sich den Erwägungen der Vorinstanz an, wonach die Geschäftsbeziehung mit einem Hauptkunden ein vorhersehbares Risiko beinhaltet, bei veränderten politischen oder wirtschaftlichen Verhältnissen einen Umsatzeinbruch zu erleiden. Dieses Klumpenrisiko stellt ein normales wirtschaftliches Betriebsrisiko dar (E. 3.3). Ergänzend hält das Bundesgericht fest, dass das Unternehmen in einem hochkonzentrierten Markt tätig geworden ist, der von drei Grosskunden beherrscht wird. Damit werden hinsichtlich der Arbeitsausfälle bewusst Risiken in Kauf genommen, deren Verwirklichung nicht zulasten der Arbeitslosenversicherung gehen kann. Es liegt ein normales wirtschaftliches Betriebsrisiko vor; der Arbeitsausfall ist nicht aussergewöhnlich und hätte jede Arbeitgeberin der Branche gleichermassen treffen können (zum Ganzen E. 4.2).

iusNet AR-SVR 24.01.2018

 

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