iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Betriebsrisiko

Vor der zweiten "Welle" war Arbeitsausfall voraussehbar

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Weder das Risiko einer zweiten "Welle" in den Wintermonaten noch die Reaktion der Behörden waren im September 2020 unvorhersehbar. Zudem hätten vorsorglich alternative Geschäftsmodelle zur Minimierung der Ausfälle entwickelt werden können. (Erneuter) Coronabedingter Arbeitsausfall gehört zum Betriebsrisiko.
iusNet AR-SVR 14.03.2022

Kurzarbeitsentschädigung und Klumpenrisiko (8C_549/2017)

Rechtsprechung
Arbeitslosenversicherung
Die Geschäftsbeziehung mit einem Hauptkunden beinhaltet ein vorhersehbares Risiko, bei veränderten politischen oder wirtschaftlichen Verhältnissen einen Umsatzeinbruch zu erleiden. Ein solches Klumpenrisiko stellt ein normales wirtschaftliches Betriebsrisiko dar.
iusNet AR-SVR 24.01.2018