Kein Anspruch auf Insolvenzentschädigung für angestellte Gesellschafter einer GmbH (8C_412/2017, 8C_413/2017)
Kein Anspruch auf Insolvenzentschädigung für angestellte Gesellschafter einer GmbH (8C_412/2017, 8C_413/2017)
Kein Anspruch auf Insolvenzentschädigung für angestellte Gesellschafter einer GmbH (8C_412/2017, 8C_413/2017)
Diesem in 3-er Besetzung ergangenen Urteil des Bundesgerichts lag folgende Ausgangslage zugrunde: Die Versicherte war von April 2000 bis Oktober 2016 als Project Manager für eine GmbH tätig. Von 2006 bis 2015 war sie auch Geschäftsführerin der GmbH. Am 22. November 2016 wurde über die Gesellschaft der Konkurs eröffnet. Daraufhin erhob die Versicherte Anspruch auf Insolvenzentschädigung, welche ihr von der Arbeitslosenkasse mit Hinweis auf ihre Gesellschafterstellung (180 von 635 Stammanteile) verneint wurde.
Strittig war vor Bundesgericht insbesondere die Frage, ob ein Anspruch auf Insolvenzentschädigung für Angestellte einer GmbH ohne Weiteres ausser Betracht fallen soll, wenn sie an dieser als Gesellschafter beteiligt sind (E. 4).
Die Verwaltungspraxis hält hierzu fest: «Bei Verwaltungsräten/innen einer AG (Art. 716 ff. OR) und Gesellschafter/innen einer GmbH (Art. 804 ff. OR) ergibt sich die massgebliche Einflussnahme von Gesetzes wegen. Die Arbeitslosenkasse hat in diesen Fällen ohne weitere Prüfung den Leistungsausschluss zu verfügen.» (AVIG-Praxis ALE...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.