Im diesem zur Publikation bestimmten Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob das herabgesetzte Beweismass in Art. 74 AVIV über die Lohnforderung hinaus auch auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses an sich anzuwenden ist.
Strittig war vor Bundesgericht die Frage, ob ein Anspruch auf Insolvenzentschädigung für Angestellte einer GmbH ohne Weiteres ausser Betracht fallen soll, wenn sie an dieser als Gesellschafter beteiligt sind.
Das Bundesgericht stellt hohe Anforderungen an die gezielte Geltendmachung von Lohnansprüchen zur Wahrung des Anspruchs auf Insolvenzentschädigung, wie der vorliegende Entscheid anschaulich aufzeigt.