Arbeitslosentaggeld für vorzeitig pensionierte Personen (8C_465/2017, zur Publikation bestimmt)
Arbeitslosentaggeld für vorzeitig pensionierte Personen (8C_465/2017, zur Publikation bestimmt)
Arbeitslosentaggeld für vorzeitig pensionierte Personen (8C_465/2017, zur Publikation bestimmt)
In diesem zur Publikation bestimmten Urteil befasst sich das Bundesgericht mit dem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung eines vorzeitig pensionierten Versicherten (vgl. dazu auch den Kommentar von Barbara Kupfer Bucher):
Der Versicherte war vom 1. Februar 2008 bis 31. Dezember 2015 befristet in der Baubranche angestellt. Gegenüber der Vorpensionierungskasse hat der Versicherte im Januar 2015 erklärt, er wolle seine Berufstätigkeit zwischen dem 60. und 61. Altersjahr aufgeben und eine volle Rente erhalten. Daraufhin teilte ihm die Kasse mit, er habe zwischen dem 60. und 61. Altersjahr, d.h. vom 1. Januar 2016 bis 30. September 2016, einen Anspruch auf eine Rente von 50%, danach von 100%. In der Folge ersuchte der Versicherte um Arbeitslosenentschädigung ab 1. Januar 2016, die ihm von der Arbeitslosenkasse wie auch von der Vorinstanz verneint wurde. Ab 25. April 2016 war der Versicherte wieder erwerbstätig.
Die Beitragszeit vorzeitig pensionierter Versicherter wird in Art. 12 AVIV geregelt. Demnach wird Versicherten, die vor Erreichung des Rentenalters der AHV pensioniert worden...
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