Die Beschwerdeführerin stellt in gemeinnütziger Weise Betreuungs- und Unterstützungsdienstleistungen für eine ganzheitliche Integration von erwachsenen Menschen mit besonderen Bedürfnissen in Gastfamilien zur Verfügung. Sie schloss mit einem Ehepaar eine Vereinbarung für Betreutes Wohnen. Strittig war, ob das Ehepaar selbständig- oder unselbständigerwerbstätig war.