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Teilrevision des Rundschreiben "Krankenversicherung nach VVG" der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Teilrevision des Rundschreiben "Krankenversicherung nach VVG" der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Gesetzgebung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Teilrevision des Rundschreiben "Krankenversicherung nach VVG" der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Nachdem das Bundesgericht mit seinem Urteil vom 25. November 2019 (2C_717/2017) die bisherige Praxis der Eidgenössichen Finanzmarktaufsicht (FINMA) bestätigte, eröffnete diesselbe am 1. September 2020 die Anhörung zur Teilrevision des Rundschreibens 2010/03 "Krankenversicherung nach VVG", welches unter anderem den Schutz der Versicherten vor missbräuchlichen Prämien und Ungleichbehandlung bezweckt. 

Nach Abschluss dieser Anhörung treten nun per 1. Juni 2021 folgende Änderungen in Kraft:  

  • Zur Abbildung der Rechsprechung, welche Ungleichbehandlung von Versicherten nur in einem beschränkten Rahmen zulässt, sieht das Rundschreiben vor, dass die FINMA  grundsätzlich keine Tarife (Zusatzversicherungsprodukte) genehmigt, welche zu einer Gewinnmarge von mehr als 10 Prozent führen.
  • Falls eine Gewinnmarge über drei Jahre im Durchschnitt über 15 Prozent ist, so muss das
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iusNet AR-SVR 21.05.2021

 

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