Am 1. Juni 2021 tritt das revidierte Rundschreiben "2010/3 Krankenversicherung nach VVG" der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) in Kraft. Dieses integriert die bestehende Aufsichtspraxis bei Krankenzusatzversicherungen im Bereich des Missbrauchsschutzes.
Die grosse Kammer hat sich darauf geeinigt, umstrittene Gesetzesabschnitte in Bezug auf die Anpassung und Kündbarkeit von Krankenzusatzversicherungsverträgen wieder aus der neuen Vorlage zu streichen.