Durch Annahme des Postulats durch den Nationalrat ist der Bundesrat weiterhin verpflichtet, einen Bericht zur Verbesserung der Versorgung im Bereich der seltenen Krankheiten abzuliefern. Insbesondere sollen Lösungen für gesetzliche Anpassungen und zu finanziellen Rahmenbedingungen aufgezeigt werden.
Während die Mehrheit im National- und Ständerat die Lösung in einer höheren Eigenverantwortung der Versicherten sieht, steht beim Bundesrat und einer Minderheit in den Räten der Wunsch nach Eigenverantwortung ohne Nebenwirkungen bei den finanziell schlechter gestellten Versicherten im Vordergrund.