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Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung

Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung

Gesetzgebung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Unfallversicherung

Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung

Am 11. Juni 2021 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), das Vernehmlassungsverfahren für das neue "Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung" zu eröffnen. Das Gesetz sieht unter anderem folgende Regelungen vor: 

  • Der maximale Abzug für Ehepaare soll bei der direkten Bundessteuer von CHF 3500 auf CHF 6000 und für die übrigen Steuerpflichtigen von CHF 1700 auf CHF 3000 steigen. 
  • Der Abzug bei der direkten Bundessteuer erhöht sich auf CHF 1200 (zuvor CHF 700) pro Kind oder unterstützungsbedürftige Person. 
  • Der Abzug soll auf Prämien für die OKP und nicht-obligatorische Unfallversicherung begrenzt werden. 
  • Steuerpflichtige welche keine Beiträge an die Säulen 1, 2 und 3a leisten müssen keine höheren Prämien für die OKP entrichten. Deshalb soll neu der bisherige Abzug für diese Kategorie von Steuerpflichtigen gestrichen werden. Trotz dieser Änderung wird es den Betroffenen möglich sein, neu höhere Abzüge als bisher geltend zu machen. 
  • Die Neuregelung soll für die
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iusNet AR-SVR 25.06.2021

 

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