Am 11. Juni 2021 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) im Auftrag des Bundesrates das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist endet am Freitag, 8. Oktober 2021.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass eine säumige versicherte Person, um den Krankenversicherer wechseln zu können, den gesamten im Verlustschein wiedergegebenen Betrag und nicht nur die um den vom Kanton geleisteten 85%igen Betrag reduzierte Summe beglichen haben muss.