Am 11. Juni 2021 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) im Auftrag des Bundesrates das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Erhöhung der steuerlichen Abzüge von Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Unfallversicherung eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist endet am Freitag, 8. Oktober 2021.
Im vorliegenden in 5er-Besetzung ergangenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass Zuschüsse von der Konzernmutter an Tochtergesellschaften für deren Beiträge zur Prämienkorrektur im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufgrund der dieser zugrunde liegenden Finanzierungssystematik nicht zulässig sind.