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Auffangeinrichtung BVG

BVG: Anlage von Geldern aus dem Freizügigkeitsbereich der Auffangeinrichtung bei der Bundestresorerie

Gesetzgebung
Berufliche Vorsorge
Durch die Corona-Pandemie steht die Auffangeinrichtung BVG vor besonderen Herausforderungen. Weshalb der Bundesrat eine Botschaft für eine Gesetzesänderung verabschiedet hat, welche dem Bund erlauben soll, für die Auffangeinrichtung bei Bedarf unverzüglich ein unverzinsliches Konto zu eröffnen. Dieser Entwurf wurde nun von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit am 12. August 2020 einstimmig gutgeheissen. Die Änderung soll auf drei Jahre befristet werden und der Auffangeinrichtung die Möglichkeit geben, Freizügigkeitsguthaben von max. 10 Mia. CHF auf einem Nullzinskonto bei der Bundestresorie anzulegen.
iusNet AR-SVR 22.08.2020