iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Berufliche Vorsorge

Rückforderung in der beruflichen Vorsorge

Rechtsprechung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Ein Postautofahrer meldete sich zum Bezug einer Invalidenrente bei der IV an. Die IV erliess mehrere Vorbescheide, denen sie verschiedene Validen- und Invalideneinkommen zugrunde legte. Seine Pensionskasse moniert, dass sie weder vom Versicherten noch von der IV über die neuen Einkommenswerte informiert worden sei, weshalb sie der Überentschädigungsberechnung einen zu hohen Grenzwert zugrundgelegt hätten. Sie kürzte die Rente und verlangte die zu viel bezogenen Leistungen rückwirkend zurück. Der Postautofahrer wehrte sich gerichtlich gegen die Rückforderung.
iusNet AR-SVR 24.01.2024

Krankheit war ausschlaggebend für Pensumsreduktion

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge
Die Festlegungen der IV-Stelle bezüglich Entstehung, Höhe und Beginn des Rentenanspruchs sind für die Pensionskassen grundsätzlich verbindlich, wenn sie nicht offensichtlich unhaltbar festgesetzt worden sind. Dementsprechend war davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin in einem vollen Pensum erwerbstätig gewesen wäre, hätte sie keine gesundheitlichen Beschwerden gehabt.
iusNet AR-SVR 05.04.2023

Wohlfahrtfonds mit Ermessensleistungen

Gesetzgebung
Berufliche Vorsorge

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens vom 17. Februar 2023

Am 17. Februar 2023 wurde das Vernehmlassungsverfahren über den Vorentwurf zur Änderungen des schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) bezüglich der Personalfürsorgestiftungen eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 26. Mai 2023.
iusNet AR/SVR - 23.02.2023

Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG)

Gesetzgebung
Berufliche Vorsorge

Eröffnung der Vernehmlassung am 7. September 2022

Im Auftrag des Bundesrates eröffnete das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 7. September 2022 das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des BVG bezüglich der Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung. Die verkürzte Vernehmlassungsfrist endet am 7. November 2022.
iusNet AR-SVR 22.09.2022

Staatshaftung für fehlende 2. Säule, nachdem sich Lehrauftrag als Arbeitsvertrag entpuppte

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge
Die EPFL muss die Höhe des Schadenersatzes beurteilen, wobei kein Selbstverschulden des A. mitzuberücksichtigen ist, aber die Beiträge an die 2. Säule in Abzug zu bringen sind.
iusNet AR-SVR 22.03.2022

Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht | Le point sur le droit des assurances sociales

Fachbeitrag
Wie in anderen Rechtsgebieten schreitet auch im Sozialversicherungsrecht die Rechtsetzung stetig voran. Dabei zeigen die parlamentarischen Beratungen in wohl vermehrtem Masse, dass Kompromisse weniger gefunden werden als zuvor und dass damit die weitere Entwicklung im Sozialversicherungsrecht eher verlangsamt wird. Im Folgenden wird auf einige zentrale Projekte hingewiesen.
SJZ-RSJ 23/2021 | S. 1120

Berufliche Vorsorge: Aktualisierung von diversen Verordnungen

Gesetzgebung
Berufliche Vorsorge
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 diverse Anpassungen von vier Verordnungen zur beruflichen Vorsorge verabschiedet. Mit den Änderungen werden aktuelle finanzielle und versicherungstechnische Entwicklungen berücksichtigt und hängige Parlamentsaufträge umgesetzt. Die verabschiedeten Änderungen treten am 1. Oktober 2020 in Kraft.
iusNet AR-SVR 24.09.2020

BVG: Anlage von Geldern aus dem Freizügigkeitsbereich der Auffangeinrichtung bei der Bundestresorerie

Gesetzgebung
Berufliche Vorsorge
Durch die Corona-Pandemie steht die Auffangeinrichtung BVG vor besonderen Herausforderungen. Weshalb der Bundesrat eine Botschaft für eine Gesetzesänderung verabschiedet hat, welche dem Bund erlauben soll, für die Auffangeinrichtung bei Bedarf unverzüglich ein unverzinsliches Konto zu eröffnen. Dieser Entwurf wurde nun von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit am 12. August 2020 einstimmig gutgeheissen. Die Änderung soll auf drei Jahre befristet werden und der Auffangeinrichtung die Möglichkeit geben, Freizügigkeitsguthaben von max. 10 Mia. CHF auf einem Nullzinskonto bei der Bundestresorie anzulegen.
iusNet AR-SVR 22.08.2020

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