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Rente

AHV-Reformvorlage

Gesetzgebung
Alters- und Hinterlassenenversicherung

Beschlüsse des Parlaments Sommersession 2021

In der Sommersession 2021 führten National- und Ständerat zahlreiche Debatten zur AHV-Reformvorlage. Dabei wurde unter anderem die Erhöhung des Frauenrentenalters festgelegt. Zahlreiche weitere Details der Vorlage bleiben noch offen.
iusNet AR-SVR 25.06.2021

AHV/IV-Minimalrente steigt um 10 Franken, weitere Anpassungen

Gesetzgebung
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Berufliche Vorsorge
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1'185 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (inkl. 3. Säule) vorgenommen.
iusNet AR-SVR 21.09.2018

Grenzüberschreitende Fragen der Krankenversicherungspflicht für deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in der Schweiz und Rentenbezug in Deutschland (9C_263/2017, zur Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Internationales Sozialversicherungsrecht
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat das Bundesgericht festgestellt, dass ein deutsches Ehepaar mit Wohnsitz in der Schweiz aufgrund von Art. 2 KVV lit. e KVV (als Umsetzung der Kollisionsnormen gemäss Art. 23 ff. VO Nr. 883/2004) sich weder obligatorisch noch freiwillig in der Schweiz im Rahmen des KVG-Obligatoriums versichern kann, weil der eine Ehegatte wegen Bezugs einer Altersrente in Deutschland dort versicherungspflichtig sei. Mit Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH und die Lehre führte das Bundesgericht aus, dass Art. 24 der Verordnung die Schweiz zur aushilfsweisen Sachleistungserbringung verpflichte und den primär (endgültig) leistungspflichtigen Träger festsetze, womit im Sinne einer «ungeschriebenen Kollisionsnorm» auch die anzuwendenden Rechtsvorschriften bestimmt würden. Aufgrund dieser Kostenzuweisungsnorm entstehe eine Krankenversicherungspflicht im Rente zahlenden Staat (i.c. Deutschland). Ob aus Gründen des Vertrauensschutzes im vorliegenden Fall eine andere Beurteilung gerechtfertigt sei, liess das Bundesgericht offen und wies die Sache an den Versicherungsträger zurück.
iusNet AR-SVR 20.04.2018