Beschwerde gegen Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal im Kanton Tessin abgewiesen
Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen den (inzwischen aufgehobenen) Beschluss des Tessiner Staatsrats zur Corona-Testpflicht für ungeimpftes Personal in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen ab. Der Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen ist aufgrund der seinerzeitigen Situation als verhältnismässig zu erachten.
Formfehler der Kündigung wurde durch Handeln der arbeitnehmenden Person genehmigt und Angemessenheit des Lohnes ist immer im Kontext des Einzelfalles zu beurteilen, weshalb vorliegend CHF 2'500 pro Monat nicht zu beanstanden waren.
Unterjährige Einstellung der Handelstätigkeit: Auswirkungen auf Bonus und Guthaben Escrow Account?
Weil die Vorinstanz nicht begründete, weshalb sie ihre eigene Berechnung des Handelsergebnisses der klägerisch behaupteten vorzog, erwies sich die Beschwerde als teilweise begründet.
A. musste B. die Differenz zum Mindestlohn gemäss GAV (CTT-Agri) nachzahlen. Weder verliess B. die Arbeitsstelle noch verzichtete er auf die Entschädigung während Ferien, Urlauben und Feiertagen.
Entschädigung für missbräuchliche Kündigung ist steuerfrei
Die von der Arbeitgeberin an die Arbeitnehmerin bezahlte Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung ist steuerfrei. Die Entschädigung hat überwiegend den Charakter einer Genugtuungszahlung und zählt damit insgesamt zu den steuerfreien Einkünften.
Sistierung des Verfahrens, wenn Ansprüche auch adhäsionsweise im Strafverfahren eingebracht worden sind
Forderungen können verrechnungsweise geltend gemacht werden, wenn die Forderung Gegenstand einer Klage in einem anderen Prozess ist. Deshalb entsteht auch kein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil, wenn das arbeitsgerichtliche Verfahren nicht sistiert wird, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist, in dem die Forderung adhäsionsweise eingebracht worden ist.
Arbeitnehmer fordert Massnahmen des Persönlichkeitsschutzes, und wird entlassen
Die kantonalen Instanzen stellten eine körperliche Auseinandersetzung fest und bejahten das Recht auf Massnahmen des Persönlichkeitsschutzes, weshalb die Kündigung missbräuchlich war, insbesondere weil der Kausalzusammenhang zwischen den wirtschaftlichen Schwierigkeiten und der Kündigung nicht erstellt war.
Um die Konturen der Offenbarungspflicht im Vorstellungsgespräch bestimmen zu können, ist die Beweisverfügung zulässig, mit der das Arbeitsgericht die Strafverfahrensakten einsehen und eine Zeugin einvernehmen möchte.