In diesem Entscheid äusserte sich das Bundesgericht zu einem Fall mit "negativer Invalidität", d.h. einem Fall, wo das Invalideneinkommen höher war als das Valideneinkommen:
Depressionspraxis aufgegeben (8C_841/2016, zur Publikation bestimmt)
Ist die Rechtsprechung aufzugeben, wonach depressive Störungen leicht- bis mittelgradiger Natur einzig dann als invalidisierende Krankheiten in Betracht fallen, wenn sie erwiesenermassen therapieresistent sind?
Indikatorenkatalog (BGE 141 V 281) gilt für alle psychischen Erkrankungen (8C_130/2017, zur Publikation bestimmt)
Sind sämtliche psychischen Erkrankungen einem strukturierten Beweisverfahren zu unterziehen und die funktionellen Folgen sämtlicher psychischer Befunde anhand des strukturierten Beweisverfahrens gesamthaft zu beurteilen?
Das Bundesgericht äussert sich zu einer strittigen Frage der Invaliditätsbemessung, und zwar zur allfälligen Kürzung des auf der Grundlage von statistischen Durchschnittswerten (LSE 2012) ermittelten Invalideneinkommens (sog. leidensbedingter Tabellenlohnabzug).
Gilt die Di Trizio-Praxis über die gemischte Methode hinaus? (9C_32/2017)
Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob die Di Trizio-Praxis über die gemischte Methode der Invaliditätsbemessung hinaus gilt. Konkret ging es um eine Person, die sich nach der Adoption des Kindes voll auf die Familie konzentrierte.
"Di Trizio"-ähnliche Ausgangslage bei erstmaliger Rentenzusprache (8C_157/2017)
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob die Di Trizio-Rechtsprechung dazu führen kann, dass auch bei einer erstmaligen Rentenzusprache die gemischte Methode nicht angewandt werden darf.
IV-Rente unter Vorbehalt: "Rentenrevision" ohne Sachverhaltsänderung (9C_383/2017)
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob eine IV-Rente ausnahmsweise auch ohne Sachverhaltsänderung (Art. 17 ATSG) und ohne die Hürde zweifelloser Unrichtigkeit (Art. 53 Abs. 2 ATSG) angepasst oder aufgehoben werden kann.
Verbesserung des Gesundheitszustandes und familiär bedingter Statuswechsel (8C_782/2016)
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung zum familiär bedingten Statuswechsel in der Invalidenversicherung (Di-Trizio-Praxis) und wendet sie auf den Fall einer Versicherten an, bei welcher neben einer Verbesserung des Gesundheitszustandes ein familiär bedingter Statuswechsel eintrat.