Weil Abschreibungsbeschlüsse Endentscheide sind, hätte die Vorinstanz auf die dagegen erhobene Berufung eintreten müssen. Die Einordnung des Bonus als unechte Gratifikation wurde geschützt.
Der Begriff "aktuellere Steuerveranlagung" im Kontext der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall
Der Begriff "aktuellere Steuerveranlagung" bezieht sich auf das Jahr 2019, in dem die A. die Einkommensgrenze überschritt, weshalb ihr keine Entschädigung zustand.
Weil der Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG nach Aktenlage bekannt war, dass das Strafverfahren eingestellt worden war, durfte sie die (ungekürzte) Rentenleistungsverfügung nachträglich nicht mehr revidieren.
Staatshaftung für fehlende 2. Säule, nachdem sich Lehrauftrag als Arbeitsvertrag entpuppte
Die EPFL muss die Höhe des Schadenersatzes beurteilen, wobei kein Selbstverschulden des A. mitzuberücksichtigen ist, aber die Beiträge an die 2. Säule in Abzug zu bringen sind.
Erhöhte Fürsorgepflicht älterer Mitarbeitenden weiter relativiert
Obwohl die Arbeitnehmerin kurz vor der Pensionierung stand und die Arbeit stets zur vollen Zufriedenheit ausfiel, war die Kündigung nicht missbräuchlich.
Wirtschaftliche Abhängigkeit wesentlich bei Einordnung als Arbeitsvertrag
Die wirtschaftliche Abhängigkeit ist das wesentliche Kriterium bei der Einordnung als Arbeitsvertrag. Mit der Gewährung von gewissen Freiheiten bei freien Berufen oder bei Personen in leitenden Funktionen respektive mit der Wahl bestimmter Geschäftsmodelle kann man sich dem Arbeitsvertrag nicht entziehen.
Einer in Kettenarbeitsverträgen angestellten Französischlehrerin wurde missbräuchlich gekündigt und die Voraussetzungen für den Einbezug des Ferienslohns waren nicht erfüllt, weshalb dieser nachbezahlt werden musste.