Nachträgliche Anpassung eines Gemeindebeschlusses zur Verhinderung von Lohnnachzahlung (Mazzeo vs. Italien, 32269/09)
Die Vollstreckbarkeit eines letztinstanzlichen Urteils als Teil des Rechts auf ein gerichtliches Verfahren i.S.v. Art. 6 EMRK darf nicht durch nachträgliche Anpassung von Behördenentscheiden ausgehöhlt werden.
Missbräuchliche Kündigung wegen treuwidriger Vorgehensweise (4A_92/2017)
Nicht nur bei Vorliegen einer der Gründe in Art. 336 Abs. 1 und 2 OR ist eine Kündigung missbräuchlich. Auch die treuwidrige Vorgehensweise bei der Kündigung selbst kann zur Missbräuchlichkeit führen.
Vermittlungsfähigkeit und Kinderbetreuung (8C_752/2016 )
Die Vermittlungsfähigkeit kann nicht generell mit der Begründung verneint werden, in der Zeit zwischen der 8. und der 16. Woche nach der Niederkunft sei ein potentieller Arbeitgeber überwiegend wahrscheinlich nicht bereit, mit einer Arbeitssuchenden einen Arbeitsvertrag für Nachtschicht abzuschliessen, nur weil sie nach Stellenantritt jederzeit Art. 35b ArG anrufen kann (Auszug aus Regeste des Bundesgerichts).
Stiefkinder als Familienangehörige? (9C_97/2017, zur Publikation bestimmt)
FZA: Zählen auch Stiefkinder zu den "Familienangehörigen" gemäss VO 883/2004? Auslegung zum Begriff des Familienangehörigen gemäss FZA, Sozialversicherungsrecht und Zivilrecht.
Meinungsäusserungsfreiheit in der Verwaltung und Reorganisation (8C_767/2016, 8C_774/2016, 8D_5/2016)
Ob die Reorganisation die Ursache oder die Konsequenz der Versetzung des Beschwerdeführers war, ist für die Anwendbarkeit der kantonalen Bestimmung zum Umgang mit Versetzungen irrelevant.
Revisionsweise Aufhebung einer UVG-Rente für ein HWS-Distorsionstrauma (8C_147/2017)
In 8C_147/2017 vom 2. August 2017 beurteilt das Bundesgericht die revisionsweise Aufhebung einer UVG-Rente für ein HWS-Distorsionstrauma: Nach dem Unfall war eine Erkrankung (MS) hinzugekommen. Dies erlaubte Jahre später eine Revision. Dabei durfte die Unfallversicherung auch die Adäquanz neu prüfen. Das Bundesgericht bejahte wegen der langjährigen Rentenausrichtung mit Ausgliederung aus dem Arbeitsmarkt die Adäquanz. Nun müssten auch noch die Indikatoren i.S.v. BGE 141 V 281 geprüft werden.
Grundsätze zur Kinderrente (9C_292/2017, zur Publikation bestimmt)
Bundesgerichtliche Grundsätze zur Kinderrente: Ausbildungsbegriff, (fehlende) Abhängigkeit von zivilrechtlicher Unterhaltspflicht und direkte Auszahlung an mündiges Kind.