Forderung von Überstundenzuschlägen eines Angestellten der Stadt Neuenburg
Forderung von Überstundenzuschlägen eines Angestellten der Stadt Neuenburg
Forderung von Überstundenzuschlägen eines Angestellten der Stadt Neuenburg
Der Beschwerdeführer wurde per 1. März 2019 im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses von der Stadt Neuenburg als «responsable de la Gérance communale auprès du Service des bâtiments et du logement» eingestellt. Per 1. Januar 2021 übernahm er eine neue Funktion als «Chef du Service de la gérance et du logement» und wurde aufgrund einer von ihm beantragten Neubeurteilung in eine höhere Lohnklasse eingestuft. Er machte Ansprüche geltend, die sich auf die Auszahlung eines Zuschlags von 25% auf die seiner Ansicht nach in den Jahren 2019 bis 2022 geleisteten Überstunden richteten, und gelangte mit seiner Forderung letztinstanzlich an das Bundesgericht.
In Bezug auf die in den Jahren 2019 und 2020 (d.h. vor dem Wechsel des Beschwerdeführers in seine neue Funktion) geleisteten Mehrstunden stellte die Vorinstanz unter Hinweis auf die einschlägigen kommunalen Rechtsgrundlagen fest, dass die Voraussetzungen für eine Qualifizierung als Überstunden nicht vorliegen würden, weswegen sie den Anspruch auf einen Überstundenzuschlag von 25 % ablehnte. Ab der Ernennung des Beschwerdeführers zum Abteilungsleiter betrachtete die Vorinstanz ihn als leitenden Angestellten, der...
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