Im vorliegenden, zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob die Suva (Abteilung Militärversicherung) legitimiert ist, vor dem Bundesgericht Beschwerde gegen Entscheide kantonaler Sozialversicherungsgerichte zu erheben.
Das Bundesgericht befasste sich in diesem in 5er Besetzung ergangenen Urteil mit der Frage, ob bei Art. 19 Abs. 2 FamZG von einer unechten Gesetzeslücke auszugehen ist, weil diese Bestimmung den Anspruch von Nichterwerbstätigen auf Familienzulagen an das steuerbare Einkommen knüpft und dabei nicht zwischen verheirateten und unverheirateten Personen unterscheidet.