iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

leitende Angestellte

"Projektleiter Wassersport" übt höhere leitende Tätigkeit aus

Rechtsprechung
Arbeitsschutzrecht
Aufgrund der konkreten Umstände stufte das Bundesgericht einen "Projektleiter Wassersport" als Arbeitnehmer ein, der eine höhere leitende Tätigkeit ausübte, insbesondere weil seine Vorschläge im Hinblick auf Entscheide von grosser Tragweite von der CEO bzw. dem Verwaltungsrat bloss abgesegnet wurden.
iusNet AR-SVR 12.11.2021

9%-Beteiligung an GmbH reicht für "höhere leitende Tätigkeit" und Nichtunterstellung unter das ArG

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht hatte bezüglich eines Angestellten und Teilhaber (9%) einer GmbH zu beurteilen, ob er eine leitende Tätigkeit gemäss OR respektive eine höhere leitende Tätigkeit gemäss ArG ausübte.
iusNet AR-SVR 04.11.2020

Parlamentarische Initiative: Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten (16.423)

Gesetzgebung
Arbeitsschutzrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern mit leitender Tätigkeit sowie von Fachspezialisten in vergleichbarer Stellung, die bei der Organisation ihrer Arbeit und der Festlegung ihrer Arbeits- und Ruhezeiten über grosse Autonomie verfügen, müssten gemäss neu vorgeschlagenem Art. 46a ArG nicht erfasst werden.
iusNet AR-SVR 25.09.2017

Parlamentarische Initiative: Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle (16.414)

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitsschutzrecht
Die Initiative erachtet die Bestimmungen des ArG als zu starr und für den heutigen Dienstleistungssektor unpassend. Deshalb schlägt sie die Befreiung von gewissen Schutzvorschriften von leitenden Angestellten und ähnlich tätiger Beschäftigter vor, sofern diese Zustimmen. Zudem ist eine Flexibilisierung in der Betrachtung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit bei Jahresarbeitszeit vorgesehen, auch zur Rücksichtnahme auf persönliche Bedürfnissen nach Flexibilität der Arbeitnehmenden. Bei Einführung von Jahresarbeitszeit ist die Arbeitnehmervertretung zu konsultieren.
iusNet AR-SVR 25.09.2017