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8C_657/2023 (zur Publikation vorgesehen)

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Rechtsprechung
Unfallversicherung

8C_657/2023 (zur Publikation vorgesehen)

Der Beschwerdegegner war der Ansicht, dass dem Valideneinkommen zu tiefe Zahlen zugrunde gelegt worden waren. Er hätte ohne Unfall Mitglied einer Elite-Einheit der Grenzwache werden können, welche einen höheren Lohn erhalten. Das Bundesgericht folgte der Vorinstanz und erachtete es als wahrscheinlich, dass der Beschwerdegegner in naher Zukunft in der Elite-Einheit aufgenommen worden wäre, besucht er doch den Vorkurs und wurde dazu angehalten, nach seiner Genesung diesen Karriereschritt weiter zu verfolgen (E. 5.4).

Strittig war zudem auch die Wahl des Kompetenzniveaus der LSE-Tabellen, die zur Bestimmung des Invalideneinkommens herangezogen wurde. Die Beschwerdeführerin stellte sich auf den Standpunkt, dass das abgebrochenes Jura-Studium des Beschwerdegegner hätte berücksichtigt werden müssen, was zur Einstufung in einem höheren Kompetenzniveau geführt hätte. Das Bundesgericht verwies aber auf die fehlenden Diplome. Da er zudem keine Berufserfahrung auf diesem Gebiet habe, dürfe dies nicht bei der Tabellenwahl berücksichtigt werden (E. 6.4).

iusNet AR-SVR 16.07.2024

 

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