Der Beschwerdegegner, ein Grenzwächter, erlitt aufgrund eines Unfalls Verletzungen, welche dazu führten, dass er nur noch in einer angepassten Tätigkeit arbeitsfähig war. Der Einkommensvergleich ergab, dass er keinen Anspruch auf eine Invalidenrente der Unfallversicherung hatte.
In diesem Anwendungsfall befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, wie mutmassliche Karriereentwicklungen bei der Bemessung des Valideneinkommens – insbesondere in einem Revisionsverfahren – zu berücksichtigen sind.