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Ungenügende Leistungen rechtfertigen Kündigung

Ungenügende Leistungen rechtfertigen Kündigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Ungenügende Leistungen rechtfertigen Kündigung

Einer promovierten Tierärztin im dritten Assistenzjahr wurde gekündigte, weil ihr Leistungsniveau unter dem gelegen hatte, als was man von ihr hätte erwarten dürfen (Sachverhalt).

Die Kündigung war nicht missbräuchlich (E. 6).

iusNet AR-SVR 07.05.2022

 

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