Ungenügende Leistungen rechtfertigen Kündigung
Ungenügende Leistungen rechtfertigen Kündigung
Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Ungenügende Leistungen rechtfertigen Kündigung
Einer promovierten Tierärztin im dritten Assistenzjahr wurde gekündigte, weil ihr Leistungsniveau unter dem gelegen hatte, als was man von ihr hätte erwarten dürfen (Sachverhalt).
Die Kündigung war nicht missbräuchlich (E. 6).
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.