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Coronavirus: Bundesrat erweitert Unterstützung für grössere Unternehmen und Arbeitslose

Coronavirus: Bundesrat erweitert Unterstützung für grössere Unternehmen und Arbeitslose

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Coronavirus: Bundesrat erweitert Unterstützung für grössere Unternehmen und Arbeitslose

Das Covid-19-Gesetz trat am 26. September 2020 in Kraft und bildet die gesundheitspolizeiliche Massnahmen der Covid-19-Pandemie. Aufgrund der Entwicklungen in den letzten Monaten hat der Bundesrat am seiner Sitzung vom Mittwoch, 17. September 2020  folgende Änderungen verabschiedet, welche er nun dem Parlament in der Frühjahressession unterbreitet: 

  • Härtefallprogramm: Mit der Gesetzesänderungen beantragt der Bundesrat die Mittel für die kantonalen Härtefallprogramme auf total 10 Milliarden Franken aufzustocken. Vom Gesamtbetrag sind 6 Milliarden für kleinere und mittelere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 5 Millionen Franken vorgesehen. Der Bund wird dann 70 Prozent und die Kantone die restlichen 30 Prozent übernehmen. Weitere 3 Milliarden sind für grössere Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Franken Jahresumsatz vorgesehen. Das Gesetz regelt zudem neu eindeutig die kantonale Zusändigkeit. Die bestehende Bundesratserve für besonders betroffene Kantone soll zudem von 250 Millionen auf 1 Milliarde Franken aufgestockt werden.
  • Arbeitslosenversicherung und Kurzarbeit: Für die Monate März bis Mai 2021
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iusNet AR-SVR 19.02.2021

 

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