Drohende Überschuldung der ALV, Änderungen beim Anrecht auf Kurzarbeit und wieder gewöhnliche Arbeitsbedingungen für Gesundheitspersonal
Drohende Überschuldung der ALV, Änderungen beim Anrecht auf Kurzarbeit und wieder gewöhnliche Arbeitsbedingungen für Gesundheitspersonal
Gesetzgebung
Arbeitsschutzrecht
Arbeitslosenversicherung
Drohende Überschuldung der ALV, Änderungen beim Anrecht auf Kurzarbeit und wieder gewöhnliche Arbeitsbedingungen für Gesundheitspersonal
Der Bundesrat hat entschieden, schrittweise aus den COVID-19-Massnahmen der Arbeitslosenversicherung auszusteigen. Zudem hat er am 20. Mai 2020 eine Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung im Umfang von 14,2 Milliarden Franken durch den Bund vorgeschlagen.
Schrittweise Aufhebung einiger notrechtlich verordneter Massnahmen in der ALV auf Ende Mai 2020
- Für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und mitarbeitende Ehegatten oder eingetragene Partner und Partnerinnen entfällt der ausserordentliche Anspruch auf Kurzarbeit.
- Für Lernende erlöscht der Anspruch auf Kurzarbeit, dies im Hinblick auf eine möglichst rasche Fortsetzung der Ausbildung.
- Wiedereinführung der Voranmeldefrist. Da die bundesrätlichen Massnahmen mittlerweile ausreichend bekannt sind, ist es den Unternehmen möglich, die Voranmeldung unter Einhaltung der Voranmeldefrist vorzunehmen. Kein neues Gesuch einreichen müssen Unternehmen, für welche Kurzarbeit bereits bewilligt wurde.
Für die übrigen notrechtlichen Massnahmen ist das Ende weiterhin per 31. August 2020 vorgesehen, das mit dem Ablauf der Verordnung über Massnahmen im Bereich der...
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