Zur Auslegung der «Einkommenseinbussen von Angehörigen» im Sinne von Art. 69 Abs. 2 ATSG
Zur Auslegung der «Einkommenseinbussen von Angehörigen» im Sinne von Art. 69 Abs. 2 ATSG
Zur Auslegung der «Einkommenseinbussen von Angehörigen» im Sinne von Art. 69 Abs. 2 ATSG
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass sich mit Bezug auf Art. 69 Abs. 2 ATSG eine zurückhaltende Auslegung der Einkommenseinbusse in dem Sinne aufdrängt, dass darunter nur Einkommenseinbussen von Angehörigen fallen, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben, um Betreuungs- und Pflegeleistungen zugunsten der versicherten Person zu erbringen. Nicht darunter fallen insbesondere Einkommensausfälle, die dadurch entstehen, dass Angehörige aufgrund des Unfalls der versicherten Person (zum Beispiel aufgrund der erhöhten psychischen Belastung) erkranken und ihre Erwerbstätigkeit infolge der Erkrankung aufgeben müssen.
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