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Erwerbseinbusse

Bundesrat beschliesst Ausweitung des Corona-Erwerbsersatz-Anspruchs auf Härtefälle

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Pressekonferenz vom 16. April 2020; COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall

In seiner Pressekonferenz vom 16. April 2020 gab der Bundesrat auch die Ausweitung des Corona-Erwerbsersatz-Anspruchs auf Härtefälle, wie Selbständigerwerbende, die nur indirekt von den Corona-Massnahmen betroffen sind und grundsätzlich arbeiten dürften bekannt. Zudem dehnt er den Aspruch auf Erwerbsersatz von Arbeitnehmenden mit Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, deren Betreuungs- und Bildungsinstitutionen geschlossen sind, auf deren 20. Altersjahr aus. Er erlässt die COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall.
iusNet AR-SVR 17.04.2020

Zur Auslegung der «Einkommenseinbussen von Angehörigen» im Sinne von Art. 69 Abs. 2 ATSG

Rechtsprechung
Unfallversicherung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass sich mit Bezug auf Art. 69 Abs. 2 ATSG eine zurückhaltende Auslegung der Einkommenseinbusse in dem Sinne aufdrängt, dass darunter nur Einkommenseinbussen von Angehörigen fallen, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben, um Betreuungs- und Pflegeleistungen zugunsten der versicherten Person zu erbringen.
iusNet AR-SVR 13.03.2020