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Einkommenseinbusse

Zur Auslegung der «Einkommenseinbussen von Angehörigen» im Sinne von Art. 69 Abs. 2 ATSG

Rechtsprechung
Unfallversicherung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass sich mit Bezug auf Art. 69 Abs. 2 ATSG eine zurückhaltende Auslegung der Einkommenseinbusse in dem Sinne aufdrängt, dass darunter nur Einkommenseinbussen von Angehörigen fallen, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben, um Betreuungs- und Pflegeleistungen zugunsten der versicherten Person zu erbringen.
iusNet AR-SVR 13.03.2020