Ruhetage (C-306/16)
Ruhetage (C-306/16)
Ruhetage (C-306/16)
Der Arbeitnehmer war in einem Casino in Portugal beschäftigt. Nach seinem Austritt verlangte er von der ehemaligen Arbeitgeberin Vergütung von geleisteten Überstunden unter Feststellung, dass die Arbeitgeberin die gesetzlichen Ruhetage nicht gewährt hatte. Er musste mehrfach an mehr als sieben aufeinanderfolgenden Tagen ohne Ruhetag dazwischen arbeiten.
Gemäss Richtlinie 2003/88, die am 2. August 2004 (L 299/9) in Kraft trat, treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Massnahmen, damit allen Arbeitnehmenden innerhalb eines Siebentageszeitraums eine ununterbrochene Mindestruhezeit von 24 Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden gemäß Artikel 3 gewährt wird. In Ausnahmefällen kann eine Mindestruhezeit von 24 Stunden gewählt werden. Gemäss Art. 6. lit. b treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Mass nahmen, damit nach Massgabe der Erfordernisse der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmenden die durchschnittliche Arbeitszeit pro Siebentageszeitraum 48 Stunden einschließlich der Überstunden nicht überschreitet. In Erwägungsgrund 15 zur erwähnten Richtlinie ist zu lesen, dass in der Anwendung der Bestimmungen eine gewisse...
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